![]() |
Freiwillige Feuerwehr Hinterbrühl
|
|
|
|
|
Brandgefahren Umgang mit Feuer und offenem Licht Fernsehgeräte, Videorekorder, DVD Player
|
Brandgefahren -Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
60% aller Brandschäden sind im Privatbereich! Hier finden Sie einige grundlegende Sicherheits- und Verhaltensmaßnahmen:
1. Unachtsamkeit
2. Umgang mit Feuer und offenem
Licht Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern verwenden. Wenn notwendig, Taschenlampe benützen. 3. Streichhölzer und Feuerzeuge Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher auch für Kinder nicht erreichbar sein. Bedenke: Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!
Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sach-kundigen Handwerkern installiert werden.
Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen.
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch "Ableuchten" mit offener Flamme, durchzuführen.
Nur ÖVE- geprüfte Geräte verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
8. Sicherungen Keinesfalls "geflickte" (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.
Verlängerungskabel müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden sie unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann der Wärmestau zum Brand führen.
10. Steckdosen Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernseher, Videorekorder etc.) zulässig. Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind aus Sicherheitsgründen verboten.
11. Abschalten von Elektrogeräten Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden.
12. Öfen und Herde
Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter Ofenschirm verwenden. Rauchfangkehrer zu Rate ziehen!
13. Heizperiode Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.
14. Asche Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.
Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
17. Heißes Fett Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer "abdecken" Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit. (Fett mit Wasser "gelöscht")
18. Aufstellung von Wärmegeräten Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.
19. Bügeleisen Bügeleisen dürfen nicht "vergessen" werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.
20. Fernsehgeräte, Videorekorder, DVD Player Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.
21. Spraydosen Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren und dürfen deshalb nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden.
22. Heizmatten Heizmatten im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.
23. Weihnachtsbaum
Die einfachste Art einen Christbaumbrand zu vermeiden ist wenn man elektrische Kerzen verwendet! Aber wer auf die weihnachtliche Kerzenstimmung nicht verzichten will, sollte einige Regeln beachten.
Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.
25. Auftauarbeiten Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.
|