Freiwillige Feuerwehr Hinterbrühl

 

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Brennbarer Stoff

Tragbare Feuerlöscher
-
Wasserlöscher
-
Schaumlöscher
- Pulverlöscher
- Kohlendioxid Löscher
 

 

 

C H E M I S C H - P H Y S I K A L I S C H E G R U N D L A G E N 
D E R  V E R B R E N N U N G

Der Verbrennungsvorgang beruht auf einer chemischen Reaktion, und zwar auf der chemischen Verbindung eines brennbaren Stoffes mit Sauerstoff. Der Vorgang wird als "Oxidation" bezeichnet, der Sauerstoff dazu wird im Allgemeinen der Luft entnommen.
Feste, nicht schmelzende brennbare Stoffe verbrennen in Form von Glut, meist mit
einem gleichzeitig ablaufenden Flammenbrand!
Brennbare Gase und die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten verbrennen in Form von
Flammen!
 


Brennbarer Stoff

Nach ihrem Brennverhalten werden die brennbaren Stoffe in Brandklassen eingeteilt.
 

Brandklassen
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Tragbare Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten Kleinlöschgeräte. Nach Art des Löschmittels unterscheidet man 4 verschiedene Typen.

 

 

Wasserlöscher (für die Brandklasse A geeignet)

Als Löschmittel wird Wasser verwendet. Fallweise ist dem Wasser ein Frostschutz oder Netzmittel zugesetzt. Als Treibmittel wird Kohlensäure verwendet.
Er bewirkt die Kühlung des brennbaren Stoffes und ist geeignet für die Bekämpfung
von festen, unter Glut- und Flammenbildung brennenden Stoffen, wie Holz, Papier, Stroh u. dgl. (ausgenommen Metall).

Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.

 

 

Schaumlöscher (für die Brandklassen A, B geeignet)

Sie dienen hauptsächlich zur Bekämpfung von Bränden flüssiger Stoffe, wie Benzin, Petroleum, Öle, Fette, Lacke und fester Stoffe (flamm- und glutbildend).

Füllung: wässrige Schaummittellösung.

Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2, 3, 6 und 9 Liter.

 

 

Pulverlöscher

Bei den Pulverlöschern unterscheidet man nach Art des Löschpulvers Löscher mit

Glutbrandpulver oder Flammbrandpulver

Als Treibmittel wird meist Kohlendioxid verwendet. Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 1, 2, 3, 4, 6, 9 und 12 Kilogramm.
 

- Glutbrandpulverlöscher (für die Brandklassen A, B, C geeignet)

Glutbrandpulver ist grundsätzlich zum Löschen von Glut- und Flammbränden geeignet. Es ist bei Glutbränden allerdings immer das Nachlöschen mit Wasser erforderlich.
 

- Flammbrandpulverlöscher (für die Brandklassen B, C geeignet)

Flammbrandpulver kann nur zur Bekämpfung von Bränden in der Flammbrandphase verwendet werden. Verbleibende Glutbrände sind mit Wasser nachzulöschen.

 

 

Kohlendioxidlöscher (für die Brandklassen B, C geeignet)

Kohlendioxidlöscher (CO2-Löscher) eignen sich besonders zur Bekämpfung von Bränden an elektrischen Anlagen (z.B. Verteiler, Relaisstationen, Schaltwarten, etc), PC-Anlagen, Großküchen und hochwertigen Maschinen. Auch gegen Flüssigkeits- und Gasbrände können diese Geräte eingesetzt werden. 
Schäden durch Löschmittelrückstände
sind ausgeschlossen, da Kohlensäure rückstandslos verdunstet.

Zulässige Füllmengen nach ÖNORM EN 3: 2 und 5 Kilogramm.

Die Verwendung von Halonlöschern ist aus Umweltschutzgründen nicht mehr zulässig.

 

 

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