Aktuelle Waldbrandgefahr im Bezirk Mödling

Um der durch die Witterung bedingten Waldbrandgefahr im Bezirk, der im Bereich des Wienerwalds zu den besonders gefährdeten Bereichen zählt, zu begegnen, hat die Bezirkshauptmannschaft Mödling mit 11.06.2019 eine Verordnung erlassen, die das Entstehen von Waldbränden verhindern soll.

 

Die Verordnung dehnt die Schutzzone vom Wald auf dessen unmittelbaren Gefährdungsbereich aus und verbietet folgendes:

  • Im Bereich des Waldes und seinem unmittelbaren Gefährdungsbereich ist das Entzünden von Feuer verboten.
  • Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
  • Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
  • Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.
  • Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Grasflächen mit hoch wachsenden Gräsern ist verboten.

Diese Verbote treten nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gelten bis 31. Oktober 2019.